Folgende Einteilungen lassen sich analog zum Schwerbehindertenrecht unterscheiden:
- GdB 0 - 10 : leichte Verlaufform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)
- GdB 20 - 40: mittelgradige Verlaufform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)
- GdB 50 - 60: schwere Verlaufform (langandauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)